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Pressemitteilung vom 14.12.2009
Biozid-Regelung vor Verschärfung

Auch in der Lederwarenbranche werden –zumindest vereinzelt – Wirkstoffe gegen Organismen wie Pilze oder Mikroben eingesetzt. Gefunden wurden sie entweder dirket im Produkt oder in Verkaufsverpackungen und Transportbehältern.

Seit einiger Zeit liegt nun ein neuer Vorschlag der EU-Kommission über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten vor. Problematisch bei diesem Vorschlag ist die Ausweitung auf alle Produktarten – also auch auf Textil- und Lederprodukte - sowie die Kennzeichnungspflicht für mit Bioziden behandelte Gegenstände und Materialien.

Die bisher gültige Biozidrichtlinie gilt nur für Biozidprodukte wie z.B. Schimmelmittel.
Um eine einheitliche Vorgehensweise zu dieser Thematik zu erreichen, hat der BTE  – federführend auch für den BLE – zusammen mit dem HDE ein Positionspapier erstellt. Infos für EHV-Mitglieder im Internet unter www.einzelhandel.de.

Hinweis: In den letzten Wochen wurden durch Behörden Kontrollen bezüglich der aktuell gültigen Biozidrichtlinie durchgeführt. Es wurden Produkte bemängelt, die antibakteriell ausgerüstet wurden. Hierfür gibt es jedoch aktuell keine rechtliche Grundlage.