Derzeit werden sukzessive die Terminals für den elektronischen Zahlungsverkehr auf die vorgeschriebenen technischen Anforderungen „TA 7.0“ (betrifft die Girocard, vormals EC-Karte) und „EMV“ (betrifft MasterCard und Visa) umgestellt. Die Umstellung auf EMV bringt es dabei mit sich, dass die Geräte den zunehmend auf der Kreditkarte vorhandenen Chip lesen und nicht mehr den Magnetstreifen. Für den Inhalt dieses Chips ist die kartenherausgebende Bank verantwortlich.
Das Problem: Manche Banken verlangen über diesen Chip zur Nutzung der Kreditkarte die Eingabe der Kreditkarten-PIN (Geheimzahl), um sich vor Betrug zu schützen. Sie haben den Kunden in der Regel darüber aber nicht informiert!
Folge: Die Kunden reagieren auf die PIN-Forderung häufig verärgert, weil sie entweder ihre Kreditkarten-PIN gar nicht kennen und/oder glauben, vom betroffenen Händler besonders genau kontrolliert zu werden. Denn aktuell kommt es vor, dass die Kunden unmittelbar vorher noch ohne PIN bei einem anderen Händler bezahlen konnten, weil dessen Terminals noch nicht umgestellt waren.
Fazit: Betroffene Lederwarenhändler sollten dem Kunden freundlich klarmachen, dass nicht sie, sondern die Bank des Kunden die PIN-Einnahme verlangt und die Händlerkollegen, bei denen noch ohne PIN gezahlt werden konnte, in Kürze auch den PIN verlangen müssen, weil nach und nach alle Terminals umgestellt werden.
Rein theoretisch besteht wohl bei den meisten Terminals auch die Möglichkeit, durch eine manuelle Eingabe den Chip zu umgehen und, wie gehabt, den Magnetstreifen zu nutzen. Doch in diesem Fall ist der Einzelhändler im Falle einer geplatzten Zahlung voll in der Haftung, weil er die EMV-Fähigkeit verletzt hat.
Positiver Nebeneffekt: Für manchen Kunden könnte die Kreditkartenzahlung dadurch unmöglich oder so unattraktiv, so dass er dann doch lieber zu kostengünstigeren Zahlungsverfahren wechselt.