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Chrom

Zur Gerbung von Leder werden oftmals Chrom-Salze eingesetzt. Durch Herstellungsverfahren, die nicht nach aktuellen Verfahrens- bzw. Qualitätsstandards erfolgen, kann es im Verlauf oder auch danach zur Bildung von Chrom VI-Verbindungen kommen. Diese weisen eine erhöhte Toxizität sowie ein stark allergenes Potenzial auf. Ende 2008 war Chrom VI aber lediglich in Arbeitsschutzausrüstungen gesetzlich verboten.

Deshalb gibt es politische Bestrebungen Chrom VI auch im Rahmen der Bedarfsgegenständeverordnung zu verbieten. Betroffen wären dann u.a. Bekleidung, Schuhe und Lederwaren, die nicht nur vorübergehend mit der Haut in Berührung kommen. Es empfiehlt sich deshalb, bereits jetzt von seinen Industriepartnern schriftlich zu fordern, dass diese nur noch Ware ohne Chrom VI liefern.



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