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PCP

Laut Chemikalienverbotsverordnung vom 20. Oktober 1993 ist das Inverkehrbringen von Erzeugnissen mit Pentachlorphenol (PCP)-Gehalten von mehr als 5 mg/kg verboten. Trotz dieses Grenzwertes fallen immer noch einzelne Leder- oder Seiden-Proben mit einer höheren Belastung auf. Weitere Informationen liefert die BTE-Fachdokumentation "Pentachlorphenol".



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